Foto: Ideengut OHG
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Hausarztbesuche

Bitte beachten Sie, dass Sie zu jedem Praxisbesuch einen gültigen Versicherungsnachweis (Elektronische Gesundheitskarte oder bei Verlust dieser einen Abrechnungsschein von der Krankenkasse) mitzubringen haben. Bei Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung sind bei Besuch in der entsprechenden Praxis, die Elektronische Gesundheitskarte und Hausarztkarte und der Zuzahlungsbefreiungsnachweis sowie ein aktueller Medikamentenplan mitzubringen.



Foto: Ideengut OHG
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Notfalldienst

Die ärztliche Bereitschaftssprechstunde im Altkreis Halberstadt findet mittwochs, freitags sowie an Wochenenden und Feiertagen in der Bereitschaftspraxis im Gesundheitszentrum ALTE SCHULE in der Bismarckstraße 63 zu folgenden Sprechzeiten statt: Mittwoch und Freitag von 17 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 9 bis 11 und 17 bis 19 Uhr. Nicht gehfähige Patienten können Hausbesuche bei der Leitstelle unter 116117 anmelden (Festnetz und alle Handynetze ohne Vorwahl). Der Notruf 112 bleibt Notfällen vorbehalten. Für den Notfalldienst benötigen Sie einen gültigen Versicherungsnachweis (Elektronische Gesundheitskarte oder bei Verlust dieser einen Abrechnungsschein von der Krankenkasse).



Foto: DAK
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Keine Verordnung

Bei stationären Behandlungen dürfen von uns für den jeweiligen Patienten keinerlei Rezepte ausgestellt werden. Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn Sie oder ihre Angehörigen stationär behandelt werden. Das gilt für Krankenhaus-Aufenthalte ebenso wie für die Reha-Kuren. Das Krankenhaus ist verpflichtet, die medikamentöse Versorgung des Patienten während des gesamten stationären Aufenthaltes sicherzustellen. Dies betrifft sowohl die Medikation für die zur Einweisung führende Erkrankung als auch die Dauer-Medikation für alle anderen bestehenden Erkrankungen. Die Kosten für sämtliche während des Krankenhausaufenthaltes benötigten Arzneimittel sind nämlich in den Tages- bzw. Fallpauschalen enthalten.



Foto: DAK
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Ihr Leben, Ihre Entscheidung

Ihr Leben, Ihre Entscheidungen, Ihre Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht! Entlasten Sie Ihre Familie und treffen Sie Ihre Entscheidungen selbst. Auch wenn Sie vielleicht einmal nicht mehr „Herr der Lage sind, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit Ihre geistigen Fähigkeiten nur noch eingeschränkt vorhanden sind. Mit der Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht stellen Sie vorsorglich Ihren Willen klar. Dieser ist für die behandelnden Ärzte ebenso bindend, wie für Ihre Familie. Das heißt, Sie nehmen Ihren Lieben die Last der Entscheidungen ab. Wir beraten Sie gern! Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Die ärztliche Leistung ist keine Kassenleistung.